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Amtsblatt
04/2013 vom 28.04. - (PDF / 421 KB)
03/2013 vom 24.03. - (PDF / 276 KB)
02/2013 vom 24.02. - (PDF / 361 KB)

 
Sitzungstermine
Sitzung des Hauptausschusses am 27.05.2013
Sitzung des Bauausschusses am 15.05.2013
Sitzung des Hauptausschusses am 13.05.2013

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Beratungsangebot: Rehabilitierung von SED-Unrecht 04.09.2012 


Beratungsinitiative in Trägerschaft des Caritasverbandes für das Bistum Erfurt. e. V.,
unterstützt vom Thüringer Sozialministerium

Von „Opferrente“ bis Stasi-Akten-Einsicht
Beratungsangebot zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht
 
Zeit:    Sonntag, 14.10.2012, 10.30 – 16.00 Uhr
Ort:     Katholische Kirchengemeinde St. Marien, Mauergasse 22a, 98617 Meiningen
           
Seit 2002 bietet die „Beratungsinitiative“ im Auftrag der Thüringer Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen regelmäßig Beratungstage an. Ziel dieses Angebots ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats Thüringen die Möglichkeit zu geben, sich wohnortnah zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und die daran geknüpften Entschädigungs- und Unterstützungs-leistungen für Betroffene und Hinterbliebene zu informieren.
 
Im Einzelnen beinhaltet dies:
 
Strafrechtliche Rehabilitierung
ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (z.B. staatsfeindliche Hetze, Passvergehen / Republikflucht, Spionage, Wehrdienstverweigerung) und politisch motivierter Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß sowie gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung außerhalb eines Strafverfahrens, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient haben (z.B. Einweisung in Psychiatrie oder Jugendwerkhof).
 
Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, wenn diese zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken (z.B. Zwangsaussiedlung, Enteignung, Exmatrikulation).
 
Berufliche Rehabilitierung
zielt auf Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf (z.B. Schulverweise bzw. Nichtzulassung zu einer zum Abitur führenden Schulausbildung oder Studium, Kündigung, Minderverdienst, Entzug der Gewerbeerlaubnis).
 
Anträge auf Rehabilitierung können noch bis zum 31.12.2019 gestellt werden.
Interessenten können das Beratungsangebot ohne Voranmeldung wahrnehmen und währenddessen auch telefonisch Fragen stellen unter der Rufnummer 0176-70513462.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei der Bundesbeauftragten.
Ansprechpartnerinnen: Frau Weinrich, Frau Casper