Amtsblatt
04/2013 vom 28.04. - (PDF / 421 KB)
03/2013 vom 24.03. - (PDF / 276 KB)
02/2013 vom 24.02. - (PDF / 361 KB)

Die Stadtverwaltung Meiningen führt mit dem kommenden Kindergartenjahr die neue Kita-Card ein. Ab dem 1. September erhalten alle Eltern, die Ihr Kind in einer Meininger Kindertageseinrichtung anmelden, eine Kita-Card. Es gibt sie in vier verschiedenen Farben. Sie soll Mehrfachanmeldungen verhindern und für alle Beteiligten mehr Planungssicherheit ermöglichen.
Die Kita-Card wird kostenfrei von der Stadtverwaltung Meiningen zur Verfügung gestellt. Anträge dafür liegen in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Meiningen und in der Stadtverwaltung Meiningen aus. Die Kita-Card wird für jedes Kind nur einmal ausgestellt. Sie gilt für alle Anmeldungen ab dem 1. September 2011; wer sein Kind vorher schon in einer Meininger Kita angemeldet hat, braucht die Kita-Card nicht zu beantragen.
Wie funktioniert die Kita-Card?
Die Kita-Card berechtigt Eltern zur Anmeldung ihres Kindes in einer Meininger Kindertagesstätte ihrer Wahl. Die Karte wird bei der erstmaligen Anmeldung des Kindes der Kita-Leitung vorgelegt, die sie hinterlegt, bis das Kind wieder abgemeldet wird. Bei einem Wechsel der Kindertagesstätte innerhalb der Stadt Meiningen muss die Kita-Card der neuen Einrichtung erneut vorgelegt werden.
Die Farbe der Kita-Card ist davon abhängig, ob ein Krippen- oder Kindergartenplatz beantragt wird und ob der Wohnsitz in Meiningen oder außerhalb liegt:
Die Kita-Card gilt in allen sieben Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Meiningen einschließlich der beiden Ortsteile Dreißigacker und Herpf.
Welche Rolle spielt der Wohnsitz?
Die Stadt Meiningen muss in erster Linie den Betreuungsbedarf für die Kinder aus dem Stadtgebiet sicherstellen. Deshalb muss das Kind grundsätzlich bei den Eltern bzw. Sorgeberechtigten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Meiningen gemeldet sein. Über die Aufnahme von Kindern aus anderen Gemeinden wird deshalb im Einzelfall je nach freier Kapazität entschieden; dabei wird auch die Kostenübernahme der Heimatgemeinde berücksichtigt. Eine Ausnahmeregelung gilt für Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf in der integrativen Kindertageseinrichtung „Abenteuerland“.
Wie kann die Kita-Card beantragt werden?
Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und einem Nachweis über die Wohnanschrift (z. B. Kopie der Meldebescheinigung oder des Personalausweises) in der Stadtverwaltung Meiningen, Sachgebiet Soziales abgegeben werden.
Ab welchem Zeitpunkt kann die Kita-Card beantragt bzw. abgegeben werden?
Die Kita-Card kann gleich nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Wichtig ist, dass die Karte so früh wie möglich in der gewünschten Kindertageseinrichtung vorgelegt wird, spätestens sechs Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin. Die Kita-Card gilt als verbindliche Anmeldung in der gewählten Einrichtung und wird dort hinterlegt.
Ab wann ist die Aufnahme eines Kindes in der Kita möglich?
In der Regel werden die zur Verfügung stehenden Plätze in den Kindertageseinrichtungen nach den Sommerferien ab August/September vergeben. Sofern das Platzangebot der Kindertageseinrichtung dies ermöglicht, ist auch eine Aufnahme während des laufenden Kindergartenjahres möglich.
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