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Stadt Meiningen
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04/2013 vom 28.04. - (PDF / 421 KB)
03/2013 vom 24.03. - (PDF / 276 KB)
02/2013 vom 24.02. - (PDF / 361 KB)

 
Sitzungstermine
Sitzung des Hauptausschusses am 27.05.2013
Sitzung des Bauausschusses am 15.05.2013
Sitzung des Hauptausschusses am 13.05.2013

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Öffentliche Ausschreibung - Verleihung der Ehrennadel 20.10.2011 


Öffentliche Ausschreibung
 
Verleihung der Ehrennadel der Stadt Meiningen:
Vorschläge bis zum 16.12.2011
 
Im Jahr 2011 soll zum zweiten Mal die Meininger Ehrennadel an eine besonders verdienstvolle Persönlichkeit verliehen werden. Als höchste Auszeichnung der Stadt Meiningen nach der Ehrenbürgerwürde soll die Ehrennadel einer Person zukommen, die sich in herausragender Weise um die Stadt Meiningen verdient gemacht hat, indem sie sich ehrenamtlich in den Bereichen Gesellschaft, Soziales, Kultur, Sport oder Jugend für ihre Mitmenschen engagieren. Das Ehrenamt als wichtige Säule des gesellschaftlichen Lebens soll damit öffentliche Anerkennung erfahren.
 
Voraussetzung für die Ehrung:
 
- Die zu ehrende Person muss in Meiningen wohnhaft sein oder sich in einem Verein engagieren, der im Vereinsregister mit Sitz in Meiningen eingetragen ist.
 
- langjähriges und über ein normales Maß hinausgehendes ehrenamtliches Engagement.
 
- Es kommen grundsätzlich alle Bereiche in Betracht, in denen ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, ausgenommen politisches Engagement im Stadtrat oder Ortschafts-/Ortsteilrat.
 
Vorschläge einreichen:
 
- Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meiningen sowie Vereine und Organisationen, die im Vereinsregister mit Sitzu in Meiningen eingetragen sind, sind berechtigt, eine Person zur Ehrung vorzuschlagen.
 
- Der Vorschlag muss schriftlich erfolgen und ausführlich begründet werden.
 
- Der Vorschlag ist im verschlossenen Umschlag einzureichen bei: 
  
Stadt Meiningen 
Bürgermeister 
Stichwort: Ehrennadel 
Schlossplatz 1 
98617 Meiningen
 
Abgabeschluss ist der 16.12.2011
 
Der Stadtrat entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung nach Vorberatung durch den Hauptausschuss über die Verleihung der Ehrennadel. Ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Ehrennadel vorliegen, entscheidet der Stadtrat in eigenem Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf die Verleihung der Ehrennadel besteht nicht.
 
Die Auszeichnung wird vom Bürgermeister der Stadt Meiningen im Rahmen einer Festveranstaltung im Jahr 2012 vorgenommen.


Meiningen, den 23.10.2011
 
 
 
Kupietz
Bürgermeister