Europawahl am 09. Juni 2024
Nachfolgend finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
- Allgemeine Informationen und Wahlgebiet
- Wahlräume
- Wahlhelfer
- Wahlbenachrichtigung
- Briefwahl und Onlinewahlschein
- Bekanntmachungen
- Wahlergebnis
Wenn Sie direkt zu einem bestimmten Thema gelangen möchten, klicken Sie bitte den entsprechenden Punkt an.
Allgemeine Informationen und Wahlgebiet
Der Wahltag für die Europawahl 2024 wurde in Deutschland auf den 09. Juni 2024 festgelegt.
Die Europawahl findet nach den Regelungen des Europawahlgesetzes (EuWG) und der Europawahlordnung (EuWO) statt.
Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.
Die Wahlen sind allgemein, frei, gleich, geheim und unmittelbar. Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt; dabei hat jeder Wähler eine Stimme.
- Muster-Stimmzettel kann voraussichtlich Ende April 2024 angesehen werden.
Die Stadtverwaltung Meiningen ist als örtliche Wahlbehörde für die Vorbereitung und die reibungslose Durchführung der Europawahl innerhalb der Stadt Meiningen sowie in den Vertragsgemeinden Rippershausen und Untermaßfeld verantwortlich.
Wahlräume
In der Stadt Meiningen werden insgesamt 20 Wahlräume eingerichtet. 17 der 20 Wahlräume sind barrierefrei zugänglich.
In welchem Wahlraum darf ich wählen?
Den für Sie zutreffenden Wahlraum können Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen, die Ihnen ab 06. Mai 2024 und bis spätestens 19. Mai 2024 zugeschickt wird.
Verzeichnis der Wahlräume in der Stadt Meiningen:
Nr. Wahlbezirk |
Name Wahlbezirk |
Adresse Wahlraum |
barrierefrei |
1 |
Grund- und Regelschule am Pulverrasen I |
Grund- und Regelschule am Pulverrasen I, |
ja |
2 |
Grund- und Regelschule am Pulverrasen II |
Grund- und Regelschule am Pulverrasen II, |
nein |
3 |
Ratssaal Marstall |
Ratssaal Marstall, Schlossplatz 5 |
ja |
4 |
Grundschule Ludwig Chronegk I |
Grundschule Ludwig Chronegk I, |
ja |
5 |
Grundschule Ludwig Chronegk II |
Grundschule Ludwig Chronegk II, |
ja |
6 |
Berufsbildungszentrum Meiningen I |
Berufsbildungszentrum Meiningen I, Gartenstraße 37 |
ja |
7 |
Berufsbildungszentrum Meiningen II |
Berufsbildungszentrum Meiningen II, Gartenstraße 37 |
ja |
8 |
Schule für Gesundheit und Soziales |
Schule für Gesundheit und Soziales, Haus 3 Ernststraße 9 |
ja |
9 |
Feuerwehrhaus Meiningen |
Feuerwehrhaus Meiningen, Elisabeth-Schumacher-Straße 5 |
ja |
10 |
Henfling-Gymnasium I |
Henfling-Gymnasium I, Moritz-Seebeck-Allee 1 |
ja |
11 |
Henfling-Gymnasium II |
Henfling-Gymnasium II, Moritz-Seebeck-Allee 1 |
ja |
12 |
Helba |
Feuerwehrhaus Helba, Am Anger 2 |
ja |
13 |
Dreißigacker |
Dorfgemeinschaftshaus Dreißigacker, Schlossberg 3 |
ja |
14 |
Herpf |
Kulturhaus Herpf, Zum Eichig 1 |
nein |
15 |
Henneberg |
Gaststätte Schwarze Henne Henneberg, Henneberger Hauptstraße 32 |
ja |
16 |
Wallbach |
Bürgerhaus Wallbach, Untere Hauptstraße 3 |
ja |
17 |
Walldorf I |
Kressehof Walldorf I, Kressehof 1 |
ja |
18 |
Walldorf II |
Kressehof Walldorf II, Kressehof 1 |
ja |
19 |
Stepfershausen |
ehem. Gemeindeverwaltung Stepfershausen, Im Gässchen 2 |
nein |
20 |
Sülzfeld |
Turnhalle Sülzfeld, Neue Gasse 4 |
ja |
In der Gemeinde Rippershausen werden insgesamt drei Wahlräume eingerichtet. Zwei der drei Wahlräume sind barrierefrei zugänglich.
Verzeichnis der Wahlräume in der Gemeinde Rippershausen:
Nr. Wahlbezirk |
Name Wahlbezirk |
Adresse Wahlraum |
barrierefrei |
1 |
Rippershausen |
Gebäude Landfrauen Rippershausen, Im Dorf 28 |
ja |
2 |
Rippershausen - Melkers |
Bürgerhaus Melkers, Felsenblick 4 |
ja |
3 |
Rippershausen - Solz |
Bürgerhaus Solz, Meininger Straße 14 |
nein |
In der Gemeinde Untermaßfeld wird ein barrierefreier Wahlraum eingerichtet.
Verzeichnis der Wahlräume in der Gemeinde Untermaßfeld:
Nr. Wahlbezirk |
Name Wahlbezirk |
Adresse Wahlraum |
barrierefrei |
1 |
Untermaßfeld |
Bürgerhaus Untermaßfeld, Teichstraße 11 |
ja |
Wahlhelfer
Für die Besetzung der 20 Wahl- und 11 Briefwahlvorstände werden zirka 300 Wahlhelfer benötigt. In jedem Wahlraum wird ein Team aus meist 9 Wahlhelfern eingesetzt.
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen. Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem der Wahlleiter beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für Ihre Aufwendungen erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.
Wenn Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, dann nehmen Sie bitte direkt mit Herrn Steven Friedrich Kontakt auf:
- Tel. 03693 454 147
- Kontaktaufnahme per E-Mail
- Bereitschaftserklärung (PDF-Dokument zum Download)
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen ab 06. Mai 2024 bis spätestens zum 19. Mai 2024 zugeschickt. Sie ist der Nachweis für die Teilnahme an der Europawahl. Des Weiteren enthält die Wahlbenachrichtigung Angaben zu dem Wahlraum, in dem Sie wählen gehen dürfen. Am Wahltag bringen Sie die Wahlbenachrichtigung dann mit in den Wahlraum.
Ansonsten können Sie mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen beantragen. Wie das geht, erfahren Sie im nächsten Punkt.
Briefwahl und Onlinewahlschein
Briefwahl – so geht’s:
- Schritt 1 – Briefwahlunterlagen beantragen. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie scannen den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, vervollständigen das Online-Formular und senden es ab.
- Oder Sie beantragen Ihre Briefwahlunterlagen hier online.
- Oder Sie füllen das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und schicken es in einem ausreichend frankierten Umschlag per Post an uns zurück oder geben es im Briefwahlbüro ab.
- Oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit allen erforderlichen Angaben: Vorname, Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, ggf. abweichende Versandanschrift.
Hinweis: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
- Schritt 2 – Sie erhalten Ihre Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag) per Post zugeschickt, voraussichtlich ab 13. Mai 2024.
Zusätzlich haben Sie auch die Möglichkeit im Briefwahlbüro die Briefwahl vor Ort durchzuführen. - Schritt 3 – Sie füllen Ihre Briefwahlunterlagen aus.
- Beachten Sie die Hinweise auf dem Stimmzettel, bevor Sie Ihre Stimme abgeben.
- In den weißen Stimmzettelumschlag stecken Sie den Stimmzettel ein und verkleben diesen.
- Jetzt legen Sie den verschlossenen weißen Stimmzettelumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag.
- Im letzten Schritt legen Sie den unterschriebenen Wahlschein auch in den hellroten Wahlbriefumschlag und verkleben den Umschlag.
- Schritt 4 – Sie schicken den Wahlbrief an uns zurück. Die Adresse ist aufgedruckt. Der Brief muss bis spätestens am 09. Juni 2024 (Wahltag), 18:00 Uhr im Wahlbüro der Stadtverwaltung Meiningen eingegangen sein.
Häufige Fragen und Antworten:
Wer kann per Briefwahl wählen? Wenn Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie Ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen, siehe oben.
Wo befindet sich das Briefwahlbüro, um vor Ort meine Briefwahlunterlagen zu erhalten?
Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerbüro und im Raum 201 der Stadtverwaltung Meiningen, Schlossplatz 1.
Wann stelle ich den Antrag auf Briefwahlunterlagen?
Wir empfehlen Ihnen, nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung den Antrag auf Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu stellen. Die beantragten Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen dann voraussichtlich ab dem 13. Mai 2024 zu.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie mit dem ausgefüllten Antrag auch direkt im Bürgerbüro beziehungsweise im Raum 201 der Stadtverwaltung Meiningen die Briefwahlunterlagen erhalten und sofort vor Ort wählen.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl (07. Juni 2024) bis 18:00 Uhr beantragt werden.
Ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen für Dritte möglich?
Ja, Wahlberechtigte können sich bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss aber durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Nur wenn Sie diese Vollmacht nachweisen können, dürfen Ihnen die Briefwahlunterlagen für jemand anderen ausgehändigt werden.
Als bevollmächtigte Person dürfen Sie nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten. Dies müssen Sie der Gemeindebehörde schriftlich versichern, bevor Sie die Wahlunterlagen in Empfang nehmen.
Achtung: Die Vollmacht gilt nur für die Beantragung der Briefwahlunterlagen! Eine Stellvertretung zur Ausübung des Wahlrechts ist unzulässig. Das heißt, Sie dürfen für jemand anderen zwar Briefwahlunterlagen entgegennehmen, aber nicht ausfüllen. Das Wahlrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Einzige Ausnahme: Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt auf dem Wahlschein zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wann müssen Wahlbriefe abgeschickt werden?
Der Wahlbrief muss der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 09. Juni. 2024 bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle vorliegt. Bitte beachten Sie die Post- und Zustellungszeiten bei postalischer Übersendung des Wahlbriefes!
Wenn Sie Ihren Wahlbriefumschlag über die Deutsche Post AG innerhalb Deutschlands an uns zurücksenden, müssen Sie diesen nicht freimachen. Lediglich im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden; die Kosten hierfür müssen Sie dann selbst tragen.
Alternativ zum Postversand können Sie den Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben.
In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde eingeht. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bekanntmachungen
Links werden nach jeweiliger Veröffentlichung im Amtsblatt hier ergänzt.
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
- Wahlbekanntmachung für die Stadt Meiningen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
Wahlergebnisse
Hier erhalten Sie nach der Auszählung die zusammengefassten Daten der Europawahl am 09. Juni 2024.
Zusammengefasste Daten der letzten Europawahl
- Europawahl 2019 | Ergebnis Stadt Meiningen
- Europawahl 2019 | Landesergebnis
Stadt Meiningen
Wahlbüro
Wahlleiter der Stadt Meiningen:
Andreas Werner
Stellvertretender Wahlleiter:
Sven Schmidt
Kontakt zum Wahlbüro:
03693 454-142
03693 454-186
E-Mail schreiben
Ihre Anlaufstelle für den Einsatz als Wahlhelfer:
Herr Friedrich
03693 454-147
E-Mail schreiben
Postadresse
Stadtverwaltung Meiningen
Wahlbüro
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Ihre Anlaufstelle für die Briefwahl ist das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Meiningen.
Bürgerbüro
Stadt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
03693 454545
03693 454599
E-Mail Bürgerbüro
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8 - 12 Uhr
Mo. - Di. 13 - 15 Uhr
Do. 13 - 18 Uhr
1. Sa im Monat 9 - 13 Uhr
Zusätzlich hat das Briefwahlbüro am Freitag, den 07. Juni 2024 von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet Dies ist die letzte Möglichkeit zur Beantragung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen für die Europawahl.